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Was wird beobachtet?
- Wahlwerbematerialien aller wahlwerbenden Parteien im Grazer Gemeinderatswahlkampf:
Die Wahlkampfmaterialien (Parteiprogramme, Wahlplakate, Folder, Flyer, Flugblätter, Postwurfsendungen, Werbeinserate in Zeitungen und Facebook oder offizielle Internet- und Facebookauftritte der Grazer Stadtparteien). Zusätzlich kann in Grazer Bezirken eine Dokumentation der Wahlwerbung im öffentlichen Raum vorgenommen werden, um auch Aspekte wie Häufigkeit und Gebietsbezogenheit der Wahlwerbung mit einbeziehen zu können. - Beobachtung von Aussagen der Politiker*innen der wahlwerbenden Parteien:
Die zweite Ebene der Wahlkampfbeobachtung betrifft die direkten Wortmeldungen und Publikationen von Spitzenpolitiker*innen im Grazer Gemeinderatswahlkampf, wie z.B. Interviews, ausgewiesene Zitate, Gastkommentare und Leserbriefe von Politiker*innen. Zu den direkten Botschaften zählen auch die Presseaussendungen und Presseunterlagen der wahlwerbenden Gruppierungen bzw. Spitzenpolitiker*innen. Davon umfasst sind auch entsprechende Diskurse in online- und sozialen Medien. Die Wahlkampfbeobachtung muss sich auf Aussagen mit Bezug auf die Gemeinderatswahl beschränken. Ebenso muss eine Eingrenzung des zu observierenden Materials vorgenommen werden. Auch wird eine Einschränkung auf beleg- und dokumentierbare Aussagen vorgenommen, dh, sie müssen in einer der beschriebenen Arten veröffentlicht sein. - Beobachtung der Medien oder besonders hervorzuhebender Stellungnahmen:
Zusätzlich zum Standardumfang gemäß Punkten 1 und 2 kann der Menschenrechtsbeirat auch Medienbeiträge, Stellungnahmen von Dritten oder in besonderen (positiven und negativen) Anlassfällen tätig werden und Kommentare veröffentlichen.
Insgesamt soll ein Gesamtbild des Wahlkampfes in menschenrechtlicher Sicht vermittelt werden.
Die Wahlkampfbeobachtung mischt sich grundsätzlich nicht in den täglichen und laufenden Wahlkampf ein. Die Stellungnahmen sind unter keinen Umständen als Wahlempfehlungen auszulegen. Die Wahlkampfbeobachtung ist ein Instrument der Menschenrechtsstadt Graz zum Menschenrechtsschutz.
Es geht um die Beobachtung und Interpretation von Aussagen und Argumentationen, nicht um die Bewertung von Parteien oder Politiker*innen.
Wie wird beobachtet?
Die Beurteilung des Grazer Gemeinderatswahlkampfes erfolgt anhand der im Konzept erläuterten Kriterien. Die Beurteilung erfolgt auf der Grundlage der kritischen Diskursanalyse, die tagesaktuelle Wahlkampfpositionen in einen größeren Kontext einreiht und auf Menschenrechtsrelevanz hin prüft. Es handelt sich um eine menschenrechtliche Interpretation, keinesfalls um eine Beurteilung im juristischen Sinn, welche gemäß dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit ausschließlich den zuständigen Gerichten vorbehalten ist.
Die menschenrechtliche Wahlkampfbeobachtung ist ein auf Zeit eingerichtetes Beobachtungsgremium. Seine Stellungnahmen haben keine Rechtsverbindlichkeit. Der Menschenrechtsbeirat hat in Berücksichtigung der obigen Ausführungen einen Kriterienkatalog ausgearbeitet. Damit die Beurteilung transparent und nachvollziehbar ist, werden die Kriterien im Sinne von Nachvollziehbarkeit publiziert und finden in den Stellungnahmen des Menschenrechtsbeirates ihre Anwendung.
Das Wahlkampfbarometer
Die Wahlkampfbeurteilung wird in Form eines „Grazer Wahlkampfbarometers“ mit Ampelfarben kommuniziert. Der Menschenrechtsbeirat verfasst nach kritischer Prüfung sämtlicher Beurteilungskriterien positive und negative Stellungnahmen zu Diskursmustern in den vorgebrachten Wahlkampfthemen und ordnet die Ampelfarbe grün besonders menschenwürdigen, gelb menschenrechtlich problematischen und rot menschenrechtswidrigen Diskursmustern zu.
Grüne Ampel: „Kein Einwand“. Besondere Erwähnung finden vorbildliche menschenrechtsfördernde Positionen, zB Parteiergreifung für die Anliegen von schwächeren Mitgliedern der Gesellschaft, Aufklärung und Abbau von Vorurteilen und die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sind Werte, die mit der „grünen Ampel“ bewertet werden. Zu menschenrechtsneutralen Aussagen werden keine Stellungnahmen abgegeben.
Gelbe Ampel: In Bezug auf Menschenrechts- und Antidiskriminierungspolitik problematische Äußerungen und Positionen. Besonders wird auf subtile oder implizite Vorurteile, verzerrende Darstellung, Übertreibung, absichtliches Irreführen, Unsachlichkeit, missverständliche Sprache, Verschleierung von Vorurteilen, die Herstellung falscher Zusammenhänge oder implizite Manipulierungsversuche gelegt. Dabei wird in der Beschreibung nach Intensität, Häufigkeit und Dauer differenziert.
Rote Ampelfarbe: Aussagen und Positionen, die als Angriff auf die menschliche Würde einzustufen sind oder diese Aussagen und Positionen einzelnen Menschen aufgrund verpönter Unterscheidungen gleiche Rechte, wie Selbstbestimmungsrechte absprechen oder nicht zuerkennen. Rot kennzeichnet eindeutig diskriminierende, rassistische, antisemitische oder sexistische Aussagen und Positionen, ausdrückliche Geringschätzung, die Verwendung ausgrenzender, hetzerischer, beleidigender Sprache und sonstiger Ausdrucksformen (Bilder usw.). Die rote Ampel ist als starkes Signal gedacht, deshalb müssen nachvollziehbar menschenrechtlich relevante Sachverhalte vorliegen, um zu dieser Bewertung zu kommen.
Ablauf der Wahlkampfbeobachtung
- Sammlung und Inventarisierung des Textmaterials;
- Sichtung, Auswertung und Verschlagwortung des Materials nach menschenrechtlichen Kriterien und von den Parteien eingebrachten Themen;
- Sprachwissenschaftliche, sozialwissenschaftliche und juristische Interpretation, wobei der Akzent auf eine ausführliche Beschreibung und Begründung zu legen ist, um Nachvollziehbarkeit und Intersubjektivität zu sichern;
- Dokumentation der Beobachtung samt Stellungnahmen der Expert*innen durch die Geschäftsstelle des Menschenrechtsbeirates;
- Beurteilung nach Ampelfarben;
- Publikation der „Wahlkampfbarometer“-Ergebnisse auf der Website (www.wahlkampfbarometer-graz.at) und in Form von Pressearbeit (Pressekonferenzen und -aussendungen).